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ZPO 111
Kostenrisiko des Klägers
28.02.2012
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PP120026
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Zivilkammer
Details
Der Mechanismus, dass die Kosten aus dem Vorschuss des Kläger bezogen und diesem nur der Rückgriff auf den unterliegenden Beklagten eingeräumt wird, gilt auch (und gerade), wenn die Bonität des Beklagten zweifelhaft ist.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil
28.02.2012
PP120026
ZPO 111
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011