Bezirksgericht Uster \ Service \ Rechtsauskunft
Rechtsauskunft
Von Donnerstag, 24. Dezember 2009, bis und mit Freitag, 1. Januar 2010 sowie am Freitag, 20. August 2010 findet keine Rechtsauskunft statt.


Unentgeltliche Rechtsauskunft am Montag, Mittwoch und Freitag, 14.00 bis max. 15.30 Uhr.

Wichtige Hinweise

Bitte melden Sie sich beim Empfang im Hauptgebäude.

Nur für Anwohner der Gemeinden des Bezirks Uster!

Auskünfte nur in Arbeits-, Miet- und Familienrecht.

Keine Auskünfte in anderen Rechtsgebieten (z.B. Erbrecht, Steuern, Arbeitslosenversicherung oder andere Sozialversicherungen, Baurecht, fremdenpolizeiliche Bewilligungen, allgemeines öffentliches Recht). Für Auskünfte aus dem Bereich des Erbrechts vgl. Hinweise unter Formulare und Merkblätter.

Pro Rechtsauskunft stehen höchstens 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Die Auskunft erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache.

In der Rechtsauskunft wird der Besucher nur über die allgemeine Gesetzeslage und die üblichen Vorgehensweisen aufgeklärt, so dass der Ratsuchende nachgehend in der Lage sein sollte, selbständig eine Einschätzung seines Rechtsproblemes vornehmen zu können.

Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblemes und die Abwägung des Prozessrisikos kann jedoch nicht vorgenommen werden. Dazu wenden Sie sich bitte an patentierte Rechtsanwälte. Die Auskünfte bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft sind aber in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung des diensttuenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.